Es gibt viel zu erzählen

Aus 35 wird 50!

Aus 35 wird 50!

Kleine Geschenke berühren wirklich!

Wertschätzung spielt in der modernen Businesswelt (zum Glück) wieder eine größere Rolle. „Danke“ sagen oder „Bitten“ wertig unterstreichen – dies gehört zu einem respektvollen Führungsstil und dient ebenso dem Verkauf als ein entscheidendes Marketingmittel. Gut ausgewählte, am besten noch personalisierte Werbegeschenke wecken Emotionen und können somit den Unterschied machen zwischen einem schnell vergessenen Kundenkontakt und einer dauerhaften Geschäftsbeziehung. Das berührt wirklich!

 

Jetzt noch mehr schenken!

Perfekt also, dass jetzt das neue Wachstumschancengesetz verabschiedet wurde: die Freigrenze für Sachzuwendungen wurde von 35€ auf 50€ angehoben! Sehr zur Freude aller Werbetreibenden – endlich haben Sie mehr Spielraum und Möglichkeiten.

 

Die wichtigsten Fakten, einfach erklärt:

  • Kundengeschenke bis 50€ (früher: 35€) lassen sich als Betriebsausgabe absetzen
  • rückwirkend ab 01.01.2024, gilt also auch für bereits Verschenktes
  • Freigrenze zählt pro Jahr und pro Empfänger
  • nur für Sachleistungen aus betrieblichen Gründen (z.B. Werbezwecke)
  • bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern ist die 50€-Grenze netto zu rechnen
  • Freigrenze nicht gleich Freibetrag: Bei Überschreitung sind die kompletten Kosten nicht mehr abzugsfähig
  • Belege und Beschenkte müssen eindeutig zugeordnet und einzeln erfasst werden

 

Wir stellen Ihnen gerne eine Auswahl an wirkungsvollen Werbeartikeln bis 50€ zusammen – gleich melden unter 09254 32667-0 oder einfach@proline.jetzt ;)

 

Das war noch nicht alles …

Wir wären nicht in Deutschland, wenn es nicht noch andere Regelungen geben würde: Streuartikel unter 10 € werden nicht besteuert und es entfällt die Aufzeichnungspflicht. Bei Aufmerksamkeiten für besondere Anlässe (z.B. Geburtstag oder Jubiläum) gelten höhere Grenzen. Außerdem kann bei Gegenständen, die ausschließlich beruflich genutzt werden können, wie eine Laptoptasche oder Messebekleidung, die 50€-Grenze überschritten werden ohne steuerliche Nachteile zu haben. Das alles gilt für Sachzuwendungen an Geschäftspartner, Kunden und andere Personen außerhalb des eigenen Unternehmens – Ihre Mitarbeitenden können Sie somit noch großzügiger wertschätzen! Für mehr Infos oder Ideen, schreiben Sie uns: einfach@proline.jetzt

 

Interessante Infos zum Schenken & ,Compliance‘ gibt’s auch im Blog-Beitrag: Darf ich das?

 

PS: Verpackungs- und Versandkosten sind nicht Teil der 50€-Grenze: Um das Werbegeschenk schön in Szene zu setzen, können Sie also so richtig auf den Putz hauen – gerne stehen wir Ihnen dabei auch mit unserer hauseigenen Konfektion und Logistik zur Seite!

 

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